TÄTIGKEITSBEREICHGesellschafts­recht

Gründungen, Verträge, Satzungs­änderungen

Auch auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts sieht das Gesetz vielfach die Mitwirkung eines Notars vor. Wenn es um Unternehmensgründungen, den Entwurf des passenden Gesellschaftsvertrages, Anmeldung zum Handelsregister, Satzungsänderungen, Kapitalmaßnahmen, Anteils- und Unternehmenskäufe sowie umwandlungsrechtliche Vorgänge wie Verschmelzungen, Spaltungen, Vermögensübertragungen und Formwechsel geht, stehen wir Ihnen jederzeit hinsichtlich Beratung, Beurkundung und Abwicklung zur Verfügung – gerne auch in Zusammenarbeit mit Ihrem persönlichen Steuerberater oder Rechtsanwalt.